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Abschnitt Pastetten-Dorfen kann gebaut werden(20.12.11) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 14.12.2011 die Beschwerden des Bund Naturschutz und privater Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision vor der höchsten deutschen Verwaltungsgerichtsinstanz ab. Damit ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2010 rechtskräftig. und dem Bau des Autobahnabschnitts Pastetten-Dorfen steht nichts mehr entgegen.
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