Abschnitt Pastetten-Dorfen kann gebaut werden

(20.12.11)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am 14.12.2011 die Beschwerden des Bund Naturschutz und privater Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision vor der höchsten deutschen Verwaltungsgerichtsinstanz ab. Damit ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2010 rechtskräftig. und dem Bau des Autobahnabschnitts Pastetten-Dorfen steht nichts mehr entgegen.

Die Autobahndirektion Südbayern hat bereits mit der Erkundung der archäologischen Gegebenheiten begonnen. Wie bei allen Baustellen wird zunächst unter der Aufsicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geprüft, ob mögliche Bodendenkmäler zu sichern sind.

Nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehen es jetzt hoffentlich auch die Gegner endlich ein, dass die Autobahn auf der „Trasse Dorfen“ gebaut wird. Jede weitere Verzögerung schadet der Wirtschaftsregion Inn-Salzach, die so dringend die Anbindung an den Ballungsraum München benötigt.

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