A 94 - Die Regierung ist am Zug

Planfeststellungsverfahren: 3. Tektur für den Abschnitt Pastetten-Dorfen der Isentaltrasse eingereicht

(19.03.09)

Das Planfeststellungsverfahren für die A 94 auf der Trasse Dorfen wird im Abschnitt Pastetten-Dorfen mit der dritten Planänderung (3. Tektur) fortgesetzt. Den Antrag
dafür hat die Autobahndirektion Südbayern am 27. Februar bei der Regierung von Oberbayern eingereicht, hat deren Pressestelle mitgeteilt.

Der geänderte Plan umfasst insgesamt fünf Ordner; weitere fünf Ordner dienen der Information über den bisherigen Planungsstand. „Die Planänderungen der dritten Tektur sehen insbesondere Änderungen an der technischen und landschaftspflegerischen Planung vor, die der Umsetzung der Anforderungen aus dem europäischen Gebiets- und Artenschutz dienen“, teilt die Regierung mit. Dazu gehört etwa eine geringfügige Trassenverschiebung im Bereich der Lappachquerung. Ferner sind beantragt Änderungen im Entwässerungskonzept sowie erweiterte Schutz- und Kompensationsmaßnahmen. Daneben wird die Planung der Lärmschutzanlagen auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose erweitert.
Die Regierung hat am 17. März die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur dritten Planänderung veranlasst. Die Unterlagen werden von der Stadt Dorfen, den Gemeinden Lengdorf, Sankt Wolfgang sowie von den Verwaltungsgemeinschaften Pastetten (für die Gemeinden Pastetten und Buch a. Buchrain) und Hörlkofen (für die Gemeinden Wörth und Walpertskirchen) öffentlich ausgelegt.
Der Planabschnitt Pastetten-Dorfen knüpft im Westen an den bereits im Bau befindlichen, für die Trasse Dorfen insgesamt weichenstellenden Abschnitt Forstinning-Pastetten an - hier war genau heute vor einem Jahr, am 19. März 2008, Spatenstich für den offiziellen Baubeginn - und führt die A 94 in östlicher Richtung bis zur Anschlussstelle der Bundesstraße B 15 bei Dorfen.

Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning-Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Nach Anhörungsverfahren und Tekturplanungen stellte die Regierung von Oberbayern den Plan am mit Beschluss vom 7. März 2002 fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen und Anträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht, der am 30. Oktober 2007 die Rechtsmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigte und so den Weg für die Trasse Dorfen freimachte. Der Abschnitt Forstinning-Pastetten ist 6 Kilometer lang und soll 42 Millionen Euro kosten.
Am 19. Mai 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Pastetten-Dorfen. Das Verfahren wurde 2003 und 2006 mit zwei Tekturen fortgesetzt. Die zweite Planänderung beinhaltete Unterlagen zur Überprüfung der Verträglichkeit der Autobahnplanung mit den zur Aufnahme in die europäische Gebietsliste gemeldeten Gebieten „Strogn, Hammerbach und Köllinger Bächlein“, „Isental mit Nebenbächen“ und „Mausohrkolonien im Unterbayerischen Hügelland“. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Am 27. Februar beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der dritten Planänderung. Für das Teilstück Pastetten-Dorfen mit einer Länge von 17,4 Kilometern sind 136 Millionen Euro veranschlagt.
Am 20. August 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Dorfen-Heldenstein. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Juli 2000 durchgeführt. Am 6. August 2002 wurde die Fortsetzung des Verfahrens mit der ersten Tektur beantragt. Die Planunterlagen konnten im September bei den betroffenen Kommunen eingesehen werden. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde am 12. November 2003 durchgeführt. Mit Schreiben vom 17. März 2006 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der zweiten Planänderung. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Der Abschnitt Dorfen-Heldenstein soll 153 Millionen Euro kosten und ist 14,9 Kilometer lang.

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