A 94 im Landtag

(16.04.21)

Der Landtag wurde von der Staatsregierung wurde wegen der Fahrbahnunebenheiten informiert. Im Schreiben der Staatsministerin Kerstin Schreyer vom 12.3.2021 heißt es:
"Beim Abschnitt der A 94 von Pastetten bis Heldenstein handelt es sich um ein ÖPP-Projekt. Bei ÖPP-Projekten erfolgt keine Bauabnahme gemäß § 12 VOB/B im herkömmlichen Sinn. Vielmehr erfolgt eine Übergabe. Hier finden sogenannte Übergabeinspektionen statt. Der Auftragsnehmer bleibt 30 Jahre ab Bau- und Vertragsbeginn sowohl für den ERhalt der Strecke und den Betriebsdienst, als auch dafür, seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Bau erfüllt zu haben, verantwortlich. Dies bedeutet, daß auch dann, wenn nach der Übergabe noch Abweichungen von dem geschuldeten Leistungsumfang offenkundig werden, der Auftragnehmer zu jeder Zeit während der 30-jährigen Vertragsdauer ab Bau- und Vertragsbeginn im Jahr 2016 zu notwendigen Nachbesserungen verpflichtet ist. Eine Abnahme im üblichen Sinn findet erst zum Ende der Vertragslaufzeit, somit im Jahr 2046 statt.
Gemäß ÖPP-Vertrag war die messtechnische Überprüfung der vertraglich vereinbarten Zustandsmerkmale, wie der Ebenheit, von der Isentalautobahn GmbH als Auftragnehmerin zu erbringen. Diese bediente sich eines Fachbüros, welches zunächst die Neubaustrecke mit einem schnellfahrenden Messfahrzeug befahren und im Anschluß die umfangreichen Mess- und Bilddaten ausgewertet hat. Die Befahrung wurde im September 2019 vor der Inbetriebnahme der Autobahn durch edas Fachbüro Lehmann & Partner durchgeführt. Die Ergebnisse der Auswertung lagen im März 2020 vor und wurden von der damaligen Autobahndirektion Südbayern (jetzt Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH) auf Plausibilität geprüft. Im Juli 2020 fand eine gemeinsame Begehung der Auftragnehmerin und Vertretern der damaligen Autobahndirektion statt. Hierbei wurden die messtechnisch festgestellten Abweichungen vom Anforderungswert begutachtet und vor Ort nachgemessen.
Dies bedeutet, daß die Befahrung mit Messung vor der Erklärung der Übergabe am 30. September 2019 erfolgte. Die Abweichungen bei den Ebenheitsanforderungen wurden nach Vorliegen der Auswertungen im März 2020 bekannt. Die vertragsgemäße Abnahme wird 2046 erfolgen.

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