120 vom Tisch?

Verwaltungsgericht bestätigt Eilentscheidung

(10.11.20)

Nachdem das Verwaltungsgericht München dem Antrag von Herrn Decker auf Aufhebung der 120-Beschränkung in einer Eilentscheidung entsprochen hat, wurde nun diese Entscheidung im ordentlichen Verfahren vom Gericht bestätigt.
Dagegen kann zwar noch vom Freistaat Klage erhoben werden. Dies ist aber nicht wahrscheinlich.

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