Erster Verhandlungstag um den Weiterbau A94 -

Bund Naturschutz lehnt Ende des Streits ab

(19.10.10)

Am ersten Verhandlungstag um den Weiterbau der A94 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind die Erfolgsaussichten der Klage des BN (Bund Naturschutz) schlecht. Das machte Vorsitzender Richter Dr. Erwin Allesch bei der ersten Verhandlung über die A 94 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) deutlich. „Die Erfolgsaussichten Ihrer Klage sind reduziert.“ Sein Angebot, den Streit zu beenden und mit der Autobahndirektion verstärkte Naturschutzmaßnahmen auszuhandeln, lehnte der Bund Naturschutz jedoch ab.
Der Verwaltungsgerichtshof betonte, die Klage des BN sei „in erheblichem Teil unzulässig und unstubstanziert“. Formfehler durch fehlende oder falsche Verweise, keine „selbstständige Durchdringung“ der Problematik und fehlende Aktenzeichen offenbarten schwere Mängel in der Klageschrift des BN. Obwohl der BN den Vorschlag Alleschs ablehnte, ließ sich das Gericht auf eine inhaltliche Diskussion über die Einwände des BN ein. Am Beispiel der Schlüsselart Grauspecht, der nachweislich mit sechs Paaren im Harreiner Forst vorkommt, wollte der BN deutlich machen, wie die Artenvielfalt im Gebiet der Autobahntrasse gefährdet sei. Die Durchschneidung des Waldgebiets, Lärm und die Vernichtung von Nist- und Futterplätzen durch die Autobahn bedrohe den Bestand. Grünspecht, Baumfalke, Habicht, Schwarzspecht und Hohltaube seien ähnlich betroffen. Richard Mergner, Verkehrsexperte des BN, nannte das Isental einen „Schwerpunkt der Bioversität“.
Die Fachleute der Autobahndirektion wiesen dagegen auf Ausgleichsmaßnahmen hin, die das Überleben des Grauspechts sichern sollen. Nistplätze seien nicht betroffen, die Futterplätze könnten an anderer Stelle am Rand des Waldes zur Verfügung gestellt werden. Nach ihrer Ansicht sichern diese Ausgleichsgebiete den Bestand. Das Urteil wird am 24. November verkündet.

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