Verein „Ja zur A 94“ wendet sich an Ministerpräsidenten – Bau der A 94 wird mit Hochdruck weiterverfolgt

(27.01.09)

Mit Schreiben vom 14. November wandte sich Bürgermeister und Vereinsvorsitzender Günther Knoblauch mit der Bitte an Ministerpräsident Horst Seehofer den Weiterbau der A 94 wie seine Vorgänger zu unterstützen. Nun antwortete der Bayerische Ministerpräsident und sicherte seine vollste Unterstützung zu. So heißt es in dem Schreiben auszugsweise:

„Im Hinblick auf Ihre Ausführungen zum Weiterbau der A 94 darf ich versichern, dass die Bayerische Staatsregierung die Bundesautobahn A 94 zu den vordringlichsten Straßenbauprojekten in Bayern zählt. Gerade für den südostbayerischen Wirtschaftsraum stellt sie die künftige „Lebensader“ dar. Es geht dabei vor allem um den Anschluss des Chemiestandortes Südostbayern an das Autobahnnetz und um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Raumes. Im Koalitionsvertrag wird die A 94 deshalb auch als wichtiges Straßenbauprojekt ausdrücklich aufgeführt.

Mit Hochdruck arbeitet die bayerische Straßenbauverwaltung an der Planung und Realisierung der A 94. In den vergangenen Jahren konnten wir dementsprechend große Fortschritte verzeichnen. Ein großer Schritt war die Verkehrsfreigabe der 27 km langen Umfahrung Mühldorf. Wir bauen derzeit in zwei Bereichen weiter: So ist seit 2007 die A 94 bei Malching in Bau; im März diesen Jahres wurde mit einem Bauwerk bei Forstinning begonnen. Planfeststellungsverfahren laufen für die Umfahrung Tutting und den Abschnitt Pastetten – Heldenstein.

Für den Abschnitt Heldenstein – Ampfing haben wir erst kürzlich, nach nur einem Jahr Dauer, den Planfeststellungsbeschluss erlangt. Dieser Abschnitt ist nunmehr im Sonderprogramm „Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logisitik“ vom Dezember 2008 enthalten und seine Finanzierung damit sichergestellt. Die Vorbereitungen für einen Baubeginn laufen, mit den Bauarbeiten soll ab etwa Mitte 2009 begonnen werden.

Im Abschnitt Forstinning – Pastetten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05. Dezember 2008 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Damit liegt für diesen Abschnitt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Die derzeit ruhenden Bauarbeiten können jetzt fortgeführt werden.“

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