Medieninformation der Regierung von Oberbayern Nr. 133: Planergänzungsbeschluss A 94 Teilabschnitt Forstinning - Pastetten:

Regierungspräsident Hillenbrand: Wichtiger Schritt für Südostbayern

(15.05.07)

„Eine für die zügige Anbindung von Südostbayern an das Autobahnnetz grundlegende Ent-scheidung hat die Regierung von Oberbayern mit dem Planergänzungsbeschluss für den Abschnitt Forstinning - Pastetten der BAB A94 München - Passau getroffen“, wertet Regierungspräsident Christoph Hillenbrand diese Entscheidung seines Hauses. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 7. März 2002 für den fast 6 Kilometer langen Teilabschnitt der Trasse Dorfen hatten Anlieger und Gemeinden geklagt. Das Verfahren ist derzeit beim Baye-rischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig.

Die Regierung von Oberbayern hatte bei der Entscheidung zwischen den Trassen Dorfen und Haag insbesondere die mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm und den Naturschutz zu berücksichtigen. „Die Belange des Naturschutzes sind gewichtig, hier letztlich aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung, über welche Trasse die BAB A 94 weitergebaut wird“, erläutert Hillenbrand zusammengefasst den Beschluss. Damit ist der Weg frei für eine gerichtliche Entscheidung und für einen baldigen Weiterbau der Autobahn A 94.

Die Regierung hat in ihrer auf über 160 Seiten begründeten Entscheidung alle aufgeworfenen Fragen sorgfältig geklärt, die mit dem Autobahnbau auf der in der Region sehr kontrovers diskutierten Trasse Dorfen verbunden sind. Der Ergänzungsbeschluss vergleicht umfassend die Trasse Dorfen mit der ebenfalls raumgeordneten Trasse Haag und klärt die Verträglichkeit des Autobahnbaus im Hinblick auf die im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen betroffenen ge-meldeten FFH-Gebiete sowie mit dem Artenschutz. Dazu hat die Regierung die mehrere Ordner umfassenden Unterlagen der Autobahndirektion Südbayern sowie Einwendungen und Stellungnahmen von privaten Klägern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinen ausgewertet. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde trägt zudem der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.09.2006 und der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, die gerade im Bereich des Naturschutzrechts in den letzten Monaten wesentlich verschärfte Anforderungen entwickelt hatte. Der gesetzlich angeordnete Sofortvollzug, der die Möglichkeit für einen umgehenden Baubeginn bietet, wurde durch Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgesetzt. Die Autobahndirektion Südbayern hatte nämlich erklärt, mit dem Bau der A 94 nicht vor dem Abschluss der Klageverfahren durch den BayVGH zu beginnen. Die näheren Einzelheiten zum Verlauf der Planfeststellungsverfahren zur A 94 zwischen Forstinning und Heldenstein ergeben sich aus der folgenden Darstellung.

Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19. April 2005 die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 7. März 2002 zum Bau der A 94 im Abschnitt Forstinning - Pastetten angeordnet. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Prüfung der Verträglichkeit des Autobahnbaus mit den Erhaltungszielen der im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen zwischen Pastetten und Heldenstein während des Klageverfahrens gemeldeten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und einer unzureichenden Begründung der Trassenabwägung. Zudem legte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, welchen Schutz Gebiete beanspruchen, die der Kommission als FFH-Gebiete gemeldet wurden, jedoch von der Kommission noch nicht in die zu erstellende europäische Gebietsliste aufgenommen worden sind.
Nach europäischem Recht haben die Mitgliedsstaaten zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und besonders schützenswerten Arten besondere Schutzgebiete (sog. „FFH-Gebiete“) auszuweisen, um ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen. Die Europäische Kommission erstellt hierzu eine Liste solcher Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Projekte mit möglichen Auswirkungen auf solche Gebiete sind vor ihrer Zulassung einer Prüfung hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Der Freistaat Bayern meldete Gebiete an die Europäische Kommission, die zur Aufnahme in das europäische Schutzgebietsnetz geeignet sind. Die Meldung vom 21.12.2004 enthält Gebiete, die von der geplanten Trasse der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein berührt werden. Der bereits am 7. März 2002 erlassene Planfeststellungsbeschluss konnte keine FFH-Verträglichkeitsprüfung enthalten. Der Europäische Gerichtshof entschied am 14.09.2006 zur Vorlagefrage, dass Eingriffe in gemeldete aber noch nicht in der europäischen Liste eingetragene Gebiete nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie die ökologischen Merkmale eines solchen Gebiets ernsthaft beeinträchtigen könnten. Die Regierung von Oberbayern weist in ihrem Planergänzungsbeschluss nach, dass es durch den Bau der Trasse Dorfen in ihrer gesamten Länge unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Eingriffe in die Gebiete zu minimieren, zu keiner ernsthaften Beeinträchtigung kommen wird. Um die Schutzgebiete noch besser vor Eingriffen zu bewahren, hat die Regierung von Ober-bayern den Prüfmaßstab an ihre FFH-Verträglichkeitsprüfung angelegt, der gelten würde, wenn die Gebiete schon in die Liste eingetragen wären. Dieser Prüfmaßstab ist sogar strenger als vom EuGH gefordert. Im Planergänzungsbeschluss wird der Nachweis geführt, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen gemeldeten FFH-Gebiete kommen wird.

Die Planfeststellungsbehörde hat die vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19.04.2005 noch als unzureichend gerügte Begründung für die Wahl der Trasse Dorfen präzisiert, um den Anforderungen des Gerichtshofs gerecht zu werden. Die beiden Trassen Dorfen und Haag wurden anhand von umfangreichen und aktualisierten Untersuchungen miteinander verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Trasse Haag nicht geeignet ist, die mit dem Bau der A 94 verfolgten verkehrlichen Ziele zu erreichen. Zudem wären durch den Bau der Trasse Haag etwa doppelt so viele Menschen nächtlichen Ruhestörungen durch Verkehrslärm ausgesetzt wie durch die Trasse Dorfen. Dieser gegen die Trasse Haag sprechende Belang gilt auch unter Berücksichtigung der nach dem Bau der Trasse Dorfen verbleibenden Verkehrslärmbelastung durch den Restverkehr auf der B 12. Die Regierung von Oberbayern räumt der Erreichung der mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele und dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm insgesamt höhere Bedeutung ein als dem Naturschutz, der insbesondere wegen der abschnittsweisen Nutzung der bestehenden B 12 zu Gunsten der Trasse Haag spricht.


Verlauf der Verfahren

1. Forstinning - Pastetten

• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren wurde im Jahre 1988 durchgeführt.
• Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt.
• Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten - Dorfen. Da der Abschnitt Forstinning - Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt.
• Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest.
• Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt.
• Im Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Klärung der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden, jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind.
• Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten.
• Am 31. Oktober 2006 reichte die Autobahndirektion Südbayern Unterlagen zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 7. März 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein und beantragte die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.
• Am 2. November 2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren ein.
• Seit dem 18.01.2007 liegen der Regierung von Oberbayern sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen im ergänzenden Verfahren vor.
• Am 23.02.2007 ging die Erwiderung der Autobahndirektion Südbayern zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen ein.
• Am 30. April 2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.




2. Pastetten - Dorfen

• Im Jahre 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Juli bis August in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2001 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.





3. Dorfen - Heldenstein

• Im Jahre 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststel-lungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahn-trasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2000 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.

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